Verhaltenstherapie Mödling
DI(FH) Stephanie FRITZ
Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie in Ausbildung unter Supervision
Ablauf einer Psychotherapie
Erstgespräch
Das psychotherapeutische Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Vertrauen bildet eine wichtige Grundlage der therapeutischen Arbeit. Im Erstgespräch erhalten Sie Einblick in meine Arbeitsweise, haben die Möglichkeit Fragen zu stellen und wir klären gemeinsam ab, ob mein Angebot für Sie passend ist. Das Erstgespräch bildet den Einstieg in die Psychotherapie, daher nehme ich mir auch eine volle Sitzungseinheit Zeit dafür, um ihre Anliegen zu besprechen. Das Erstgespräch wird aus diesem Grund wie eine reguläre Sitzung verrechnet.
Weitere Schritte im Laufe der Therapie
- Diagnostik und detaillierte Klärung Ihrer Anliegen
- Definition und Festlegung von Zielen
- Therapieprozess
- Übungen im Alltag
- Rückblick und Beendigung der Therapie
Dauer & Frequenz
- Sitzungsdauer: 50 Minuten
- Rhythmus: In der Regel findet die Therapie wöchentlich statt. Bei Bedarf wird das Intervall angepasst.
- Zeitraum: Therapieprozesse sind so individuell wie die Menschen selbst.
Absageregelung
Ihr Termin wird ausschließlich für Sie freigehalten.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden im Voraus telefonisch, per SMS oder per E-Mail abzusagen. Bei Absagen, die später erfolgen, wird das vereinbarte Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt.
Kosten
Das Honorar beträgt 100€ pro Sitzung. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist derzeit nicht möglich.
Verschwiegenheit
Vertrauen bildet die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 15 Psychotherapiegesetz (PthG). Sämtliche Inhalte unserer Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis. Ausgenommen hiervon sind Situationen akuter Selbst- oder Fremdgefährdung – diese Ausnahmen unterliegen ebenfalls gesetzlicher Regelung.